Bauschutt und Erdaushub darf nur angeliefert werden, wenn aufgrund der Herkunft oder der Vorfeldkontrolle und Vorerkundung (Lage, frühere Nutzung) eine erhöhte Belastung ausgeschlossen werden kann. Ist dies nicht der Fall, sind die Materialien vor Anlieferung zu untersuchen. Anhand der Analysenergebnisse kann geprüft werden, ob eine Deponierung möglich ist.
Produktübersicht:
Annahmematerial | AVV-Nummer |
Unbelasteter Erdaushub (Boden und Steine) | 170504 |
Erdaushub DK 0 (bis 10 % Bauschutt) | 170504 |
Sortenreiner Beton (Recycelfähig) | 170101 |
Gemischter Bauschutt (Recycelfähig) | 170107 |
Vermischter Bauschutt (nicht recycelfähig) | 170904 |
Gleisschotter | 170508 |
Recyclingprodukte:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Galla, Qualitätsmanagement-Beauftragten (QMB) und oder an Herrn Bauer.